Eine Kostenerstattung ist bei guter Vorbereitung und gegebener medizinischer Indikation kein Problem, auch ohne Hilfsmittelnummer. Den Prozess übernimmt Ihr Sanitätshaus für Sie. Auf Sie werden außerhalb der Rezeptgebühr keine Kosten oder Kostenbeteiligungen zukommen.

Nächste Veranstaltung : DGH 2024 - 10.10.2024 - 12.10.2024