Nein. Die exomotion® hand one dient ausschließlich als Hilfsmittel zur Versorgung austherapierter Beeinträchtigungen bei ausgewachsenen Menschen. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Medizinprodukte hat sie keinen therapeutischen Nutzen im Sinne einer Heilungsunterstützung.

Nächste Veranstaltung : DGH 2024 - 10.10.2024 - 12.10.2024